FAQs

Die Notrufnummer 112 ist einen wichtige Telefonnummer für Jedermann!
Und es gilt: "Im Notfall richtig verhalten: Die fünf W"
Damit die Mitarbeiter der Integrierten Leitstelle schnell geeignete Einsatzkräfte alarmieren können, müssen Sie als Anrufer wichtige Informationen durchgeben. Dafür gibt es die fünf "W":
1. Wo ist das Ereignis?
Geben Sie den Ort des Ereignisses so genau wie möglich an (zum Beispiel Gemeindename oder Stadtteil, Straßenname, Hausnummer, Stockwerk, Besonderheiten wie Hinterhöfe, Straßentyp, Fahrtrichtung, Kilometerangaben an Straßen, Bahnlinien oder Flüssen)!
2. Wer ruft an?
Nennen Sie Ihren Namen, Ihren Standort und Ihre Telefonnummer für Rückfragen!
3. Was ist geschehen?
Beschreiben Sie knapp das Ereignis und das, was Sie konkret sehen (was ist geschehen? was ist zu sehen?), beispielsweise Verkehrsunfall, Absturz, Brand, Explosion, Einsturz, eingeklemmte Person!
4. Wie viele Betroffene?
Schätzen Sie die Zahl der betroffenen Personen, ihre Lage und die Verletzungen! Geben Sie bei Kindern auch das - gegebenenfalls geschätzte - Alter an!
5. Warten auf Rückfragen!
Legen Sie nicht gleich auf, die Mitarbeiter der Integrierten Leitstelle benötigen von Ihnen vielleicht noch weitere Informationen!
Wenn andere Personen Hilfe brauchen, leisten Sie Erste Hilfe, soweit Sie sich nicht selbst in Gefahr bringen! Helfen Sie den Einsatzkräften beim Auffinden des Ereignisortes! Beides kann Leben retten.
Sind bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand Wiederbelebungsmaßnahmen erforderlich, unterstützt der Leitstellen-Disponent bei Bedarf Laien, die Erste Hilfe leisten, durch eine telefonische Anleitung zur Wiederbelebung.
Quelle: www.notruf112.bayern.de
Hierzu verweisen wir gerne auf bereits allgemein verfügbare Informationen aus einer Hand unter
--> Rauchmelder retten Leben
Ab 12 Jahren kann man der Jugendfeuerwehr beitreten.
Ab 16 Jahren und abgeschlossener Grundausbildung (MTA) kann man durch den Kommandanten zum Einsatzdienst zugelassen werden. Bis zur Volljährigkeit beschränkt sich dieser Einsatzdienst außerhalb des Gefahrenbereiches.
Bei den Kosten der Feuerwehr ist zu unterscheiden zwischen den Feuerwehrdienstleistenden und der Inanspruchnahme der Feuerwehr.
Der Dienst in der Feuerwehr ist freiwillig und mit keinen Kosten verbunden. Es gibt also keinen Mitgliedsbeitrag oder ähnliches.
Die Inanspruchnahme der Feuerwehr ist im Bereich abwehrender Brandschutz und Menschenrettung kostenfrei. Für die technische Hilfeleistung und Sicherheitswachen ist die jeweilige "Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren" maßgeblich. Diese regelt die Kosten für die Inanspruchnahme der Feuerwehr. Hinweis: Abrechnende Stelle ist immer die Kommune - nicht die Feuerwehr selbst!
Grundsätzlich gilt - KEINE Scheu vor der Absetzung eines Notrufes über die 112  im Ernstfall !!!
Bei allen Aus- und Fortbildungen sowie insbesondere im Einsatz sind die Feuerwehrdienstleistenden über die Kommunale Unfallversicherung Bayern versichert.
Dies gilt im Einsatzfall auch bereits auf dem Weg zum Gerätehaus.
 
Grundsätzlich ist die Stärke der Feuerwehr, dass jeder Helfen kann!
Das Zusammenspiel aus verschiedenen Berufsbereichen und das Wissen jedes Einzelnen macht die Feuerwehr erst schlagkräftig.
Jeder hat andere Aufgaben und Schwerpunkte und wird nach seinen persönlichen Interessen gefördert. Man sollte durchaus eine gewisse Grundfitness haben jedoch ist es keine Voraussetzung Leistungssportler zu sein.
Grundsätzlich wird unsere Feuerwehr von der für den Landkreis Erding zuständigen Integrierten Leitstelle Erding alarmiert.
Im Alarmfall wird dafür ein Funksignal ausgesendet, welches dann das Auslösen der Sirenen in Erdmannsdorf und im Ortskern Hohenpolding zur Folge hat.
Parallel dazu erhalten unsere Feuerwehrdienstleistenden eine SMS auf ihr Handy.
Bei besonderen Lagen kann auch durch den Kommandant oder dessen Stellvertreter eine Alarmierung ausgelöst werden.
Die Funktion der Sirenen wird jeden 1. Samstag im Monat um ca. 11 Uhr durch eine landkreisweite Probealarmierung getestet.
Grundsätzlich ist beim Ertönen der Sirene zu erwarten, dass die Feuerwehrdienstleistenden zum Gerätehaus eilen.
Deshalb ist mit mehreren zügig herannahenden Fahrzeugen zu rechnen.
Vermeiden Sie deshalb spielende Kinder an der Straße.
Halten Sie nicht im Anfahrtsbereich zum Gerätehaus bzw. räumen Sie diesen
Fahren Sie nicht zum Gerätehaus
Achten Sie auf Einsatzfahrzeuge und machen Sie diesen Platz

Ihre Feuerwehr und die Person in Not dankt es Ihnen
Bitte lesen Sie hierzu das aktuell gültige Merkblatt des Landkreis Erding durch. Eine separate Anmeldung bei der örtlichen Feuerwehr ist grundsätzlich nicht notwendig. Sofern ein Notruf abgesetzt wird, erfolgt in jedem Fall eine Alarmierung der Feuerwehr durch die Integrierte Leitstelle. Merkblatt


Interessante Links:

Homepage der Freiwilligen Feuerwehr Sulding

Der Weg zu unserer Nachbarfeuerwehr in der Gemeinde Hohenpolding.

Homepage der Freiwilligen Feuerwehr Steinkirchen

Der Weg zur Feuerwehr in der Holzlandgemeinde Steinkirchen.

Homepage der Freiwilligen Feuerwehr Kirchberg

Der Weg zur Feuerwehr in der Holzlandgemeinde Kirchberg.

Homepage der Freiwilligen Feuerwehr Inning am Holz

Der Weg zur Feuerwehr in der Holzlandgemeinde Inning am Holz.

Homepage der Freiwilligen Feuerwehr Taufkirchen/Vils

Der Weg zur Stützpunktfeuerwehr in der Gemeinde Taufkirchen/Vils.

Homepage der Freiwilligen Feuerwehr Hofkirchen

Der Weg zur Feuerwehr Hofkirchen in der Gemeinde Taufkirchen/Vils.

Homepage der Freiwilligen Feuerwehr Gebensbach

Der Weg zur Feuerwehr Gebensbach in der Gemeinde Taufkirchen/Vils.

Landratsamt Erding – Brand und Katastrophenschutz, ILS

Hier finden Sie Merkblätter wie z.B. die „Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB)“ oder „Gefahr durch Wespen, Bienen, Hornissen und Hummeln“. Ebenfalls finden Sie Infos zur Vorsorge für den Katastrophenfall.

Kreisbrandinspektion Erding

Der Weg zu unserer Kreisbrandinspektion im Landkreis Erding.

Fachbereichsarbeit des Landesfeuerwehrverbandes

Hier finden Sie Richtlinien, Organisation, Aufgabenbeschreibungen und Berichte der Facharbeit des Landesfeuerwehrverbandes Bayern.

Luftrettungsstaffel Bayern

Seit 1973 ist die Staffel fester Bestandteil der Katastrophenschutzplanung des Freistaats Bayern.
Die Waldbrandüberwachung in Zeiten und Gebieten besonderer Gefährdung ist eine der Aufgaben der Luftrettungsstaffel Bayern